Reise-Rechtsschutz
Reisegepäck- und Reiserücktrittsschutz
Auslandsreisekrankenversicherung und Sofort-Hilfe
COVID-19-Erkrankungen sind mitversichert
Genau so lange, wie Ihre Reise dauert
Weitreichender Schutz für Ihre genaue Reisedauer, sogar bis zu 90 Tage je Reise. Rund um den Globus oder europaweit.
Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung:
Das perfekte Duo für Ihren Schutz
Ob Sie allein, mit einer Gruppe oder Ihrer Familie verreisen:
Eine Reiserücktritts- und eine Auslandskrankenversicherung sind immer sinnvoll!
Sie können eine Reise nicht antreten, zum Beispiel nach einem Unfall oder Komplikationen in der Schwangerschaft?
Die ARAG zahlt Reiseveranstalter und Unterkunft. Und kommt für notwendige medizinische Behandlungen auf, wenn Sie im Ausland krank werden oder sich verletzen. Für die Auslandskrankenversicherung zahlen Sie keinen Selbstbehalt.
Gut zu wissen: Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit ARAG ReiseProtect 365 für ein ganzes Jahr abzusichern – weltweit.
Sie sind dieses Jahr innerhalb Deutschlands oder in einem Nachbarland unterwegs? Wir wünschen Ihnen eine tolle Zeit! Und wenn es doch mal weniger gut laufen sollte, stehen wir Ihnen zur Seite – auch beim Kurzurlaub oder Wochenend-Trip:
Auf dem Weg zur Ostsee bleiben Sie mit Ihrem Wohnmobil liegen?
Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen sowie notwendige Übernachtungen.
Sie können die geplante Reise aufgrund einer schlimmen Grippe nicht antreten und müssen trotzdem für die Ferienwohnung zahlen?
Wir erstatten die dadurch entstehenden Kosten.
Sie streiten mit dem Reiseveranstalter, weil Ihr Hotelzimmer nicht den versprochenen Meerblick geboten hat?
Wir zahlen für Ihre rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt.
Beim Wandern in den Schweizer Alpen rutschen Sie plötzlich aus und stürzen?
Wir tragen die Kosten für die Bergung und zahlen für Ihre medizinisch notwendige Behandlung – gute Besserung!