Mit dem ARAG Rechtsschutz bei Unterhaltsstreitigkeiten souverän bleiben
Zwischen Verwandten, zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern, ist die Frage des angemessenen Unterhalts mitunter ein streitbares Thema. Nicht zuletzt, weil die Höhe der Unterhaltszahlung oftmals die eigene wirtschaftliche Existenz berührt. Etwa dann, wenn das Sozialamt von Ihnen Unterhalt für die Unterbringung eines Elternteils in einem Altenheim fordert oder Ihr Kind Unterhaltsansprüche für eine Ausbildung geltend macht, ohne dass Ihre eigene finanzielle Belastung dabei gebührend berücksichtigt wird. Umso wichtiger ist es, dass Ihre eigenen Ansprüche – sollte es zu einem Rechtsstreit kommen – vor Gericht Beachtung finden.
Der Unterhaltsrechtsschutz der ARAG umfasst für Sie deshalb:
Hilfe bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen – auch wenn es um Kosten für die Unterbringung von Elternteilen in einem Altenheim geht
Deckung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten
Eine Versicherungssumme für den Rechtsschutz in Unterhaltssachen von bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall