Familienrechtsschutzversicherung für Sie und Ihre Lieben
Ihre Familie liegt Ihnen am Herzen – mehr als alles andere? Sichern Sie sich und Ihre Angehörigen ab!
Mit der maßgeschneiderten Familienrechtsschutzversicherung treten Sie dem Leben gelassen gegenüber.
Denn durch die flexiblen Tarife bestimmen Sie selbst, wie umfangreich Ihr Schutz ausfallen soll.
Sichern Sie sich und Ihrer Familie kompetente Unterstützung, vielfältige Services, 24/7 Beratung und unbegrenzten Kostenschutz.
Wer ist mitversichert?
Mit der ARAG Familienrechtsschutzversicherung sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Familie versichert.
Sowohl Ihre minderjährigen Kinder als auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner. Die versicherten Personen in der Familienrechtsschutzversicherung umfassen darüber hinaus Ihre Eltern, sofern diese bei Ihnen im Haushalt wohnen.
Selbst, wenn Ihre Eltern in eine Pflegeeinrichtung umziehen, sind sie weiterhin in Ihrer Familienrechtsschutz mitversichert. In der Komfort- und Premiumvariante erstreckt sich der Schutz darüber hinaus auf verwandte oder verschwägerte Personen, die offiziell bei Ihnen im Haushalt wohnen.
Wie lange sind Kinder mitversichert?
Wenn Sie Kinder über 18 haben, die unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben, dann sind Ihre volljährigen Kinder so lange in der Familienrechtsschutz mitversichert, bis sie erstmalig eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.