Erb-Rechtsschutz: Bei erbrechtlichen Streitigkeiten trägt die ARAG die Anwalts- und Gerichtskosten bis 10.000 Euro je Vertragsdauer.
Persönliche Beratung bei rechtlichen Fragen zum Erbrecht: Die ARAG übernimmt die Kosten eines Anwalts.
Mediation: Die ARAG schlägt einen Mediator vor, der hilft, einen Streit außergerichtlich beizulegen und trägt die Kosten von 3.000 Euro je Fall und bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr.
ARAG Online Rechts-Service: Ob allgemeiner Erbvertrag, Antrag auf einen Erbschein oder Berliner Testament – laden Sie sich in der ARAG-Datenbank rechtlich geprüfte Dokumente kostenlos herunter!