Ehrenamt braucht Rückendeckung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt neben Vorstand und Geschäftsführer alle Vereinsmitglieder, die haupt- oder ehrenamtlich im Verein in satzungsgemäßem Auftrag tätig sind. Auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer.
Sie tritt ein, wenn durch deren Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt den Verein oder Verband vor Vermögenseinbußen
Wählen Sie aus drei verschiedenen Versicherungssummen von 125.000 Euro, 250.000 Euro und 500.000 Euro
Versäumnisse und Fehler im Rahmen des Steuerrechts sowie das Risiko des Schlüsselverlusts sind mitversichert
Schließen Sie die Vermögensschaden-Haftpflicht zusammen mit der D&O-Versicherung ab, sichern Sie sich umfassenden Schutz mit Preisvorteil!