Die Jagdhaftpflicht ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Voraussetzung ist ein gültiger Jagdschein.
Die ARAG zahlt beispielsweise für Schäden
wenn ein Spaziergänger oder ein vorbeifahrendes Auto von einer verirrten Kugel getroffenwird oder
wenn der Jagdhund einen Passanten beißt oder die Jacke zerreißt.
So hoch sind Sie versichert:
Im Rahmen der Jagd-Haftpflichtversicherung zahlt die ARAG bis zu 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und bis zu 100.000 Euro für Vermögensschäden.