FORDERUNGSMANAGEMT

Forderungsmanagement Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Damit sie auch bei Außenständen gelassen bleiben können.

ARAG FORDERUNGSMANAGEMENT


 

Offene Forderungen? Wir kümmern uns für Sie darum
 

Ein Mahnverfahren kostet Zeit, die Sie besser ins eigentliche Geschäft investieren. 
Zudem leidet Ihre Liquidität, wenn Sie auf Ihr Geld warten. Setzen Sie deshalb auf unser Forderungsmanagement. 
Die professionelle Titelüberwachung übernimmt unser Partner für Sie – ein spezialisiertes Inkassounternehmen. 
Entspannter geht's nicht!

 

Unser Dienstleister kümmert sich für Sie um das gesamte Ablaufmanagement. 
Nach vollständigem Forderungsausgleich erhalten Sie die gesamte Summe – ohne Abzug.

 

Rufen Sie Daten oder Mandats- und Forderungsübersichten jederzeit im Internet ab. 
Die Angaben zu Geldeingängen und offenen Beträgen sind immer aktuell.

 

Lassen Sie die Bonität neuer Kunden durch unseren Partner feststellen. 
Die ersten vier Prüfungen sind kostenfrei, danach profitieren Sie von Sonderkonditionen.

Vorteile des Forderungsmanagements

  • Sie geben das lästige Mahnverfahren ab, optimieren Ihre Arbeit und reduzieren Kosten.
  • Sie belasten das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Kunden so gering wie möglich, da ein spezialisiertes Inkassounternehmen das Inkasso-Verfahren professionell abwickelt.
  • Sie sichern Ihre Liquidität und Rendite.
  • Sie verbessern Ihr Geschäft und minimieren Forderungsausfall durch präventive Bonitätsauskünfte: Die ersten vier Auskünfte sind für Sie kostenfrei.

    Jetzt neu: Forderungsmanagement Plus

In der Premiumvariante unseres Firmenrechtsschutzes profitieren Sie vom neuen Forderungsmanagement Plus. Damit übernehmen wir zusätzlich die Kosten für strittige Zahlungsforderungen. Vorausgesetzt, Sie haben zuvor das Forderungsmanagement in Anspruch genommen. Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen übernehmen wir bei Forderungen ab einem Mindeststreitwert von 1.000 Euro die Kosten bis 5.000 Euro pro Vertragslaufzeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 30 Prozent. 

Beispiel: Sie liefern Fenster an eine Baufirma. Wegen angeblicher Qualitätsmängel wird die Rechnung nur anteilig beglichen. Nachdem der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat, helfen wir Ihnen, Ihren Anspruch vor Gericht einklagen zu lassen.

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